Ein Fachrichtungswechsel ist ebenfalls nur beschränkt möglich, nach dem dritten Semester sogar nahezu ausgeschlossen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Die Zweifel am gewählten Studiengang lassen Fachrichtungswechsel zur Regel werden. (Quelle: Junge Welt 2000)
Ein Fachrichtungswechsel hat innerhalb der ersten zwei Semester zu erfolgen, sonst geht der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern verloren. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)