Derart hätten sich die übrigen Länder weiterhin mit Mehrfach- und Höchststimmrechten oder "golden shares" abschotten können, während deutsche Unternehmen als einzige in der EU fast wehrlos geblieben wären. (Quelle: Die Welt 2002)
Außerdem soll es keine Aktien mit Mehrstimmrechten, Vorzugsstimmrechten sowie Höchststimmrechten mehr geben. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Allerdings habe die Neufassung des deutschen Kontroll- und Transparenzgesetzes (KontraG) und die damit verbundene Abschaffung von Mehr- und Höchststimmrechten "europaweit neue Maßstäbe gesetzt". (Quelle: Berliner Zeitung 1998)