Vogel hat nach der Klausurtagung des Bundesvorstandes deutlich gemacht, daß es den Kritikern im Unionslager nicht nur ums Fernsehen, sondern durchaus auch um das Rundfunkangebot geht. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Bestimmungen für Dienste mit Mediencharakter, zum Beispiel ein Rundfunkangebot über solche Dienste, sollen dagegen von den Ländern in einem Staatsvertrag geregelt werden. (Quelle: Welt 1996)
Darin sei andererseits eine Dominanz Berlins im Rundfunkangebot für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nicht verkraftbar. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)