Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung eine der Eigentümer selbst bewohnt, ist dies nur im Falle eines Eigentümerwechsels Pflicht. (Quelle: Die Welt 2001)
Parallel dazu werden die Eigentümer oder Verwalter von insgesamt 974 Wohngebäuden befragt. (Quelle: Die Welt 2001)
Höhere Abschreibung bei Wohngebäuden (Quelle: Die Welt 2001)