Ermittlungen gegen Schramma hatte die Justiz seinerzeit noch mit dem Hinweis angelehnt, dass gegen den Kölner OB "derzeit kein hinreichender Anfangsverdacht" bestehe. (Quelle: Süddeutsche Online)
"Es besteht ein hinreichender Verdacht", sagte DFG-Sprecherin Eva-Maria Streier der SZ. (Quelle: Süddeutsche Online)
Das Ziel der Ermittlungen ist es herauszufinden, ob gegen den Beschuldigten hinreichender Tatverdacht besteht. (Quelle: Süddeutsche Online)