Laut einem Urteil des Verfassungsgerichts von 1994 setzt die Entsendung bewaffneter Soldaten ins Ausland "die - grundsätzlich vorherige - konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages" voraus. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das Parlament werde nicht auf konstitutive Rechte verzichten, die eine entsprechende Parlamentsbefassung vorschreiben, betonte Gerhardt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Allerdings ist die Bundesregierung verpflichtet, "für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die grundsätzlich vorherige konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen". (Quelle: Neues Deutschland 2003)