Allerdings gibt es im Völkerrecht noch zwei weitere anerkannte Ausnahmen vom Gewaltverbot, wenngleich nur eine davon ausdrücklich in der Charta normiert ist. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Auch wenn in der Wirklichkeit keine Norm steckt, die angibt, wie Menschen handeln sollen, so ist sie doch selbst durch das Leid normiert. (Quelle: Die Zeit 1999)
Warum solle nicht auch der biowissenschaftliche Fortschritt durch weltweite Absprachen rechtlich normiert werden, damit "die Gesellschaft" wieder die Kontrolle über "Tempo und Umfang der technologischen Entwicklung" gewinnt? (Quelle: Die Zeit 2002)